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Böker & Paul AG
Kanzlei für Vermögensmanagement
Stauffenbergallee 3
56410 Montabaur
Telefon: +49 (0)2602 / 94946 -0
Telefax: +49 (0)2602 / 94946-11
E-Mail: empfang[at]boekerpaul.de
Vorstand: Andreas Böker, Dr. rer. pol. Thomas Paul
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Markus Rudolf
Sitz der Gesellschaft: Montabaur
Registergericht: Amtsgericht Montabaur, HRB 22221
Finanzamt Montabaur UST.-IDNr. DE 272 003 582
Redaktionell verantwortlich:
Andreas Böker
Urheberrecht
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Lizenzrechte
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Tumblingerstraße 3
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Versicherungsschein-Nr. D-20SA-DI126
Haftungsausschluss
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Derartige Aussagen geben die Sicht von Analysten im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider zum Zeitpunkt, als sie getätigt wurden und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Viele Einflüsse können dazu führen, dass die tatsächlichen Resultate erheblich abweichen von den hier gegebenen Einschätzungen. Zu solchen Einflüssen gehören neben Veränderungen in Wechselkursen und Zinsniveaus, unzureichende Akzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen oder Veränderungen der Unternehmensstrategie.
Vermittlung von Finanzinstrumenten
Die Böker & Paul AG verfügt über die Erlaubnis zur Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG), zur Anlage- (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) und Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG), zur Drittstaateneinlagenvermittlung (§ 2 Abs. 4 Nr. 2 WpIG), zum Eigengeschäft (§ 15 Abs. 3 WpIG) und zur Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG).
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Grauheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Die Böker & Paul AG gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) 10865 Berlin an.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, vuv-ombudsstelle.de
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Versicherungsvermittlung
Die Böker und Paul AG ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Aufsichtsbehörde nach § 34d Gewo:
Industrie und Handelskammer Koblenz
Schloßstr. 2
56068 Koblenz
www.ihk-koblenz.de
Vermittlerregister Reg.-Nr. D-JF1S-VT7ZB-27 (www.vermittlerregister.info)
Berufsrechliche Regelungen: § 34d Gewerbeordnung, §§59-68 VVG, VersVermV
Die Berufsrechlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Finanzierungsvermittler
Die Böker & Paul AG erbringt die Vermittlung des Abschlusses und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und Verträgen über Darlehen auf Grundlage einer Gewerbeerlaubnis vom 25.06.2010 gemäß § 34c Gewerbeordnung. Außerdem verfügt die Böker & Paul AG seit dem 04.10.2016 über die Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses über Immobiliar-Verbraucher-darlehensverträgen gemäß § 34i Gewerbeordnung.
Aufsichtsbehörde:
Verbandsgemeinde Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Schlichtungsstellen gem. § 42 k VVG:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: +49 (0)1804 / 224424
Telefax: +49 (0)1804 / 224425
E-Mail: beschwerde[at]versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
101117 Berlin
www.pdv-ombudsmann.de
Beteiligungen:
Die Böker und Paul AG besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder das Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der Böker & Paul AG.
Leitlinien zur Ausübung von Stimmrechten und zur Mitwirkung
Das Unternehmen Böker & Paul AG -Kanzlei für Vermögensmanagement unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von §134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von §134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von §134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von §134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben. Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von §134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von §134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
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