Nachhaltigkeit

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 3 OffenlegungsVO)

  • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.
  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

 

Erklärung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 OffenlegungsVO)

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschafsaktivitäten.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (gem. Art. 24 ff der RTS Del.Verordnung (EU) 2019/2088)

Produkt: Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung mit Portfoliobezug

  1. Zusammenfassung
    Wir verzichten auf eine Zusammenfassung der nachfolgend aufgeführten Erläuterungen, da wir diese transparent, klar und umfassend, aber auch klar und knapp aufgeführt haben.
  2. Kein nachhaltiges Investitionsziel
    Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
  3. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzproduktes
    Diesem Finanzprodukt legen wir ein allgemeines punktebasiertes Bewertungssystem der Firma Clarity AI zugrunde, das uns durch unser Portfoliomanagementsystem der Firma Infront zur Verfügung gestellt wird. Mithilfe des für jedes Unternehmen vergebenen sog. ESG-Risiko-Scores kann die ESG-Performance eines Unternehmens mit denjenigen von anderen Unternehmen verglichen werden.Genauso wie für jedes Unternehmen und jeden Fonds aus den Scores in den drei ESG-Segmenten „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ ein Gesamtwert abgeleitet wird, so geschieht dies entsprechend auf Gesamtport­folioebene.
  4. Anlagestrategie
    Das punktebasierte Bewertungssystem der Firma Clarity AI unterteilt die ermittelten ESG-Risiko-Scores auf einer Skala von 0 bis 100 wie folgt:0 bis 29 Punkte = schlecht
    30 bis 49 Punkte = fair
    50 bis 69 Punkte = gut
    70 bis 100 Punkte = exzellentAuch wenn detaillierte ESG-Risiko-Scores für über 30.000 Unternehmen, über 200.000 Fonds und 200 Staaten zur Verfügung stehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne Finanz­instrumente, die im Rahmen der Anlagestrategie ausgewählt werden, keine Scores errechnet wurden (z.B. für Edelmetalle, wie Xetra Gold). Ferner ist darauf hinzuweisen, dass für die Kontenliquidität keine ESG-Scores ermittelbar sind.Wir streben für das Gesamt-Portfolio einen ESG-Risiko-Score mit einer Einstufung von mindestens „gut“ (mind. 50 Punkte) an und für die in dem Portfolio investierten Finanzinstrumente eine Bewertung von mindestens 30 Punkten (fair).Die Anlagestrategie ist nicht darauf ausgerichtet, gezielt in Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die messbar einfache oder wesentliche Beiträge zur Förderung von Umweltzielen und sozialen Zielen leisten. Soweit im Rahmen der Umsetzung der Anlagestrategie gleichwohl in Finanzinstrumente investiert wird, mit denen ein einfacher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung oder mit der sogar ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele geleistet wird, erfolgt dies mit der Absicht, die Nachhaltigkeitsbilanz der Anlagestrategie auf der Basis des ESG-Risiko-Scores zu verbessern.
  5. Aufteilung der Investitionen

    Nachhaltigkeit bei Investitionen
    Nachhaltigkeit bei Investitionen


    #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale
    umfasst Investitionen des Finanzproduktes, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.Die Unterkategorie # 1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzproduktes, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investition eingestuft werden.

  6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
    Die Überwachung erfolgt monatlich über unser Portfoliomanagementsystem der Firma Infront.
  7. Methoden
    Wir sehen bei einem Vermögensverwaltungsmandat die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbelange grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an, wenn der ESG-Risiko-Score für ein darin investiertes Finanzinstrument über 30 Punkte und derjenige für das Gesamt-Portfolio nicht dauerhaft unter 50 Punkte liegt.Hierbei nehmen wir ausdrücklich in Kauf, dass im Rahmen der Anlagestrategie neben Finanzinstrumenten, für die kein ESG-Risiko-Score zur Verfügung steht, auch in solche Finanzinstrumente investiert wird, die einen ESG-Risiko-Score von unter 30 Punkten aufweisen, was in der Regel jedoch nur zulässig ist, soweit und solange der Gesamtrisiko-Score von 50 für das Portfolio nicht dauerhaft unterschritten wird.
  8. Datenquellen und -verarbeitung
    Wir verwenden ein allgemeines punktebasiertes Bewertungssystem der Firma Clarity AI, das uns durch unser Portfoliomanagementsystem der Firma Infront zur Verfügung gestellt wird. Diese Daten werden monatlich überprüft und ggf. über Infront bzw. Clarity AI hinterfragt. Es werden von uns keine Daten geschätzt.
  9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
    Gewisse Finanzinstrumente weisen keinen ESG-Risiko-Score auf, z.B. Xetra Gold oder Kontoliquidität. Dies wird von uns in den regelmäßigen Berichten an den Kunden ausgewiesen.
  10. Sorgfaltspflicht
    Die verwendeten Daten werden monatlich aktualisiert und bei Unstimmigkeiten direkt bei Infront oder Clarity AI hinterfragt. Neue Finanzinstrumente werden vor Aufnahme in die Portfolios eingehend geprüft.
  11. Mitwirkungspolitik
    Die Mitwirkungspolitik findet keine Anwendung.
  12. Bestimmter Referenzwert
    Es wird kein Referenzwert verwendet.