Kapitalanlage im Rahmen einer Versicherung: Spannende Alternative mit vielen Vorteilen  

Neue Pressemitteilung des FPSB Deutschland: Kapitalanlage im Rahmen einer Versicherung: Spannende Alternative mit vielen Vorteilen  

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ein Depot innerhalb einer Versicherungspolice zu führen? Gegenüber dem Wertpapierdepot bei einer Bank kann das einige Vorteile mit sich bringen – vor allem für vermögendere Kunden. Denn die speziellen Bedingungen, die bei einer Versicherung gelten, können nicht nur eine höhere Steuereffizienz, mehr Flexibilität und bessere Ertragschancen bei der Kapitalanlage bieten. Sondern auch die Möglichkeit, individuelle Gestaltungswünsche hinsichtlich Vermögen, Schenkungen und Nachlass einfach, gezielt und sehr flexibel umzusetzen. Dies kann helfen, den Wohlstand über Generationen hinweg zu sichern.

Veredelung der Kapitalanlage

Wenn man sich die Vorteile im Einzelnen anschaut, dann fällt zunächst der Blick auf die Kapitalanlage und die steuerliche Seite. So bietet eine Kapitalanlage im Rahmen einer Versicherung nicht nur ein sehr hohes Maß an Flexibilität, sondern vor allem erfolgt während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages keine Besteuerung der vereinnahmten Zinsen und der realisierten Kursgewinne. Wertsteigerungen, die durch Reinvestition der Erträge innerhalb des Versicherungsvertrages entstehen, werden also nicht während der Laufzeit, sondern erst zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert. Aus Anlegersicht ist das gleichbedeutend mit einer Steuerstundung, die wiederum einen Zinseszinseffekt mit sich bringt. Langfristig kann sich das sehr positiv auf die potenzielle Wertentwicklung auswirken und einen deutlichen Vorteil gegenüber einer Direktanlage in Aktien bieten.

Ein weiteres wichtiges Motiv, um diesen Weg zu wählen, ist der größere Spielraum, wenn es um die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation geht. So besteht eine hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung hinsichtlich Laufzeit, Beitragszahlung, Zuzahlungen, Todesfallschutz, Kündigung sowie möglicher Teilauszahlungen. Außerdem lässt sich das Vermögen so auf einfache Art den individuellen Wünschen entsprechend verteilen. Und sofern keine Unwiderruflichkeit vereinbart wurde, können jederzeit Änderungen des Bezugsrechtes vorgenommen werden.

Kontrollierte Vermögensweitergabe

Dazu kommt als Pluspunkt, dass damit eine kontrollierte Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten möglich ist. Zwar erfolgen die Schenkung und die Schenkungssteuerbelastung, wenn jemand die Versicherungsnehmereigenschaft zu Lebzeiten an die nächste Generation überträgt, zu diesem Zeitpunkt. Doch muss der Schenkende zum Beispiel mit dem 99/1-Modell, bei dem er mindestens ein Prozent der Versicherungsnehmereigenschaft behält, die Kontrollrechte nicht aus der Hand geben. Sämtliche Vertragsänderungen sowie Entnahmen oder Kündigungen, sind dann nur mit dessen Zustimmung möglich.

Eine zusätzliche Besonderheit bei der Versicherungslösung ist, dass die Versicherungsleistung, sofern ein Begünstigter benannt worden ist, nicht in den Nachlass fällt. Außerdem kann festgelegt werden, dass die dort angesparte Summe zu einem bestimmten Termin oder einem bestimmten Anlass ausgezahlt wird. Der Versicherungsnehmer könnte also eine sogenannte Term-Fix-Klausel mit aufnehmen. Damit könnte die Übertragung des Vermögens auch zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Das heißt, man kann auf diese Weise sicherstellen, dass das Vermögen erst dann beim Begünstigten ankommt, wenn dies wirklich gewünscht ist und wenn der Zeitpunkt nach dem Tod des Versicherungsnehmers liegt.

Unterschiedliche Fälle bei der Auszahlung

Soweit es schließlich die Auszahlung betrifft, ist die Situation komplexer, da hier verschiedene Fälle unterschieden werden müssen. Kündigt ein Versicherungsnehmer zum Beispiel vorzeitig, dann wird die Abgeltungsteuer auf den Veräußerungsgewinn fällig. Bei einer Teilverrentung am Ende der Vertragslaufzeit unterliegen die Rentenzahlungen dagegen der attraktiven Ertragsanteilbesteuerung, während die Leistungen im Todesfall einkommensteuerfrei sind. Letzteres bedeutet, dass – anders als bei einer Depotanlage – über den gesamten Anlagezeitraum keine Abgeltungsteuer anfällt.

Zwar kann im Todesfall Erbschaftssteuer anfallen, wird die Versicherungsnehmereigenschaft aber zuvor auf den Begünstigten übertragen, so entfällt aber die Einkommensteuer. Auch können sämtliche Kosten der Versicherung sowie die Kosten für die Vermögensverwaltung mit steuerpflichtigen Erträgen verrechnet werden. Kommt es schließlich zu Kursverlusten, unterliegen diese keiner Beschränkung bei der steuerlichen Verlustverrechnung.

Individuell passende Umsetzung

Trotz all der Vorteile sollte man aber bedenken, dass es eine Vielzahl an Varianten bei der Ausgestaltung gibt und nicht alles für jeden passt. Es ist deshalb ratsam, sich professionelle Unterstützung von einem CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Zertifikatsträger zu holen. Denn ein auf diesem Gebiet ausgewiesener Experte kann sicherstellen, dass die Umsetzung passend zur individuellen Situation des Einzelnen erfolgt, und dass dabei potenzielle Risiken berücksichtigt werden. Zudem kann dieser dann mit Hilfe einer individuellen Berechnung sehr gut verdeutlichen, wie hoch der Renditevorteil langfristig bei einer Versicherungslösung gegenüber einem Wertpapierdepot ausfallen kann.

Quelle: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. – Newsletter vom 26.08.2025

www.fpsb.de

Bild: Stephen Dawson auf Pixabay

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